orangefarbig gebändert 


HAHN:
Kopf satt orangefarbig. Hals- und Sattelbehang leuchtend orange mit schwarzem Schaftstrich, der im oberen Teil der Feder am Kiel entlang beidseitig durch Orange unterbrochen wird. Brust, Bauch und Schenkel schwarz mit orangefarbiger Säumung. Rücken, Schultern und Flügeldecken intensiv rötlichorange. Die größeren Flügeldeckfedern (Binden) schwarz, orange Säumung gestattet. Armschwingen Innenfahnen schwarz, Außenfahnen cremeweiß, das Flügeldreieck bildend. Handschwingen schwarz, mit weißlichem Außenrand. Schwanz schwarz, oranger Federrand im Deckgefieder gestattet. Untergefieder grau.
Grobe Fehler:
Viel zu helle oder zu bräunliche Orangefarbe; nicht unterbrochener, durchstoßender oder fehlender Schaftstrich in den Behängen; fehlende oder zu klatschige Säumung auf Brust, Bauch und Schenkeln.

HENNE:
Kopf satt orangefarbig. Halsbehang intensiv orange mit mehrfacher schwarzer Zeichnung, ähnlich der des Körpergefieders, mit breitem satt orangefarbigem Schmucksaum. Körpergefieder orange mit mehrfacher, der Federform folgender schwarzer Bänderung. Schenkelgefieder gezeichnet. Armschwingen Innenfahnen schwarz, Außenfahnen orange mit gebänderter Zeichnungsanlage. Handschwingen schwarz mit gelbmeliertem Außenrand. Schwanz schwarz, obere Steuerfedern möglichst mit angedeuteter Zeichnung. Untergefieder grau. Lauf- und Schnabelfarbe gelb.
Grobe Fehler:
Einfache, nicht unterbrochene oder durchstoßende Halszeichnung; verschwommene oder moosige Zeichnung; zu ungleichmäßige, stark gräuliche oder rötliche Hauptfarbe; silbriger Vorsaum im Körpergefieder; Schilf bei beiden Geschlechtern.

Zuchtstand aus Sicht des Sonderverein

HAHN:                                                                                                                                                                                                                                                        Hahn: Auf den Ausstellungen ist im Farbild bereits eine ausreichende Gleichmäßigkeit vorhanden. Gleichmäßigkeit ist also das ausschlaggebende Kriterium, etwas heller oder dunkler im Orangeton ist nicht so entscheidend. Ein gelbliches Orange streben wir an. Tiere, die sehr dunkle Orangetöne mit der Neigung zu Rotbraun aufweisen, dürfen auch bei formlichen Vorteilen keine SG-Noten mehr erhalten. Beim Brust- und Flankengefieder wird auf der schwarzen Feder ein zarter orangefarbiger Saum verlangt. Nur klatschig orange Federspitzen mit schon teils aufgehelltem Federkiel reichen nicht aus. Wichtig ist es, verstärkt auf eine gute Schaftstrichzeichnung im Hals- und Sattelbehang zu achten. Der schwarze Schaftstrich muss am Kiel entlang orange aufgehellt sein und einen orangefarbigen Schmucksaum zeigen.

Auf eine gefüllte Kammfront und mittellange, gut abgerundete Kehllappen ist immer zu achten. In der Rücken- und Steigungslänge dürfen die Hähne noch zulegen. Waagerecht getragene Flügel und genügend Standhöhe mit einer vollen Unterlinie machen ein hochfeines Formtier aus

HENNE:                                                                                                                                                                                                                                                         Ein helleres strohiges Orange ist anzustreben. Eine dunkle, zu braun neigende Grundfarbe ist zu verwerfen. Eine klare Bänderung bis in den Brustbereich und den Flanken muss das Zuchtziel sein. Etwas breiter oder schaler sollten wir zur Zeit noch akzeptieren. Der Preisrichter muss im Rahmen eines gewissen Ermessensspielraumes entscheiden dürfen. Eine offene, gezackte oder gar fast querliegende Streifung sollte der Vergangenheit angehören. Solche Tiere können bei allen formlichen Vorzügen keine SG-Note erwarten. Eine elegante Zwerg-Wyandottenhenne sollte immer durch einen freien Stand, gestreckten Körper und eine feste Feder auffallen. Allgemein haben die Hennen Probleme mit der Lauffarbe. Wir akzeptieren dieses zwar noch, aber bei gleichwertigen Spitzentieren auf Ausstellungen, bekommt das Tier mit einer satt gelben Lauffarbe den Vorzug.